Entschuldigungsregelung
In der MSS gilt für die Schülerinnen und Schüler des RWG eine gesonderte Fehlzeitenregelung (siehe Formulare). Die wichtigsten Punkte darunter sollen hier dargestellt werden.
Wer nicht zur Schule kommen kann, informiert den Stammkursleiter (schulische Mailadresse) und das MSS-Büro (MSS-Buero@rwg-neuwied.de) vor Beginn des Unterrichts per Mail.
Jeder Schüler führt einen aktuellen Fehlzeitenbogen. In diesem werden das Datum, die versäumten Unterrichtsstunden und der Grund des Fehlens eingetragen. Bei minderjährigen Schülern unterschreibt anschließend ein Erziehungsberechtigter den Eintrag. Volljährige Schüler können ihre Entschuldigungen selbst unterschreiben. Nach der Wiederaufnahme des Schulbesuches lassen Sie den Eintrag innerhalb von drei Tagen vom Stammkursleiter (SKL) abzeichnen und legen diesem auch die schriftliche Entschuldigung vor. Der SKL entscheidet über die Stichhaltigkeit des Entschuldigungsgrundes. Ist der SKL krank oder abwesend, gilt auch die Unterschrift des Oberstufenleiters.
Anschließend legen Sie den Fehlzeitenbogen den einzelnen Fachlehrern vor und lassen diese die Fehlstunden abzeichnen. Innerhalb von zwei Wochen nach Wiedererscheinen in der Schule müssen Sie den Fehlzeitenbogen jedem Lehrer vorgelegt haben, bei dem Sie gefehlt haben. Bei Bedenken und/oder anderweitigem Kenntnisstand einzelner Fachlehrer können auch diese auf die schriftliche Entschuldigung bestehen und das Abzeichnen auf dem Fehlzeitenbogen entsprechend verweigern. Unentschuldigte Stunden sind durch das Kürzel „ue“ zu kennzeichnen.
Wird wegen schulischer Aktivitäten (Austausch, Exkursionen die nicht die ganze Stufe betreffen, Praktikum, etc.) eine Anzahl von Stunden versäumt, werden diese ebenfalls auf dem Fehlzeitenbogen entschuldigt. Als Summe der Fehlstunden tragen Sie in diesen Spalten eine Null ein. Solche Fehlstunden werden von dem SKL für das Zeugnis nicht als Fehlstunden mitgezählt.
Beurlaubungen für u.a. Behördengänge, Vorstellungsgespräche, Führerscheinprüfungen oder die Teilnahme an religiösen Feiertagen müssen vorher schriftlich (ggf. durch entsprechende Einladungen oder Bescheinigungen) beim SKL beantragt und genehmigt werden und gelten damit als Entschuldigung für die Fachlehrer. Der Fehlzeitenbogen sollte den betroffenen Fachlehrern noch vor dem Tag der Freistellung vorgelegt werden.
Sollten Sie am Tag einer Kursarbeit oder eines anderen, vorab angekündigten Leistungsnachweises krank sein, legen Sie zusätzlich zur Entschuldigungsmail innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest beim Oberstufenleiter vor. Fehlen die Mail oder das Attest, so wird die Nichtteilnahme als unentschuldigtes Fehlen gewertet und die Kursarbeit bzw. der Leistungsnachweis mit 0 Punkten bewertet. Ein Wiederholungstermin wird dann nicht angesetzt.
Konsequenzen (nach §54 der Schulordnung)
- Führt unentschuldigtes Fehlen oder Verspätungen zu nichterbrachter Leistung, so wird diese mit 0 Punkten bewertet.
- Führt unentschuldigtes Fehlen zu einem Nichterbringen eines erheblichen Teiles der in einem Kurshalbjahr angesetzten Leistungsnachweise, so kann die Nichtanerkennung des Kurses beschlossen werden. Ein nicht anerkannter Kurs wird im Zeugnis mit „nicht anerkannt“ ausgewiesen und mit 0 Punkten bewertet.